Zwischenbericht von Konrad Ullrich
Liebe Interessierte und Mitstreiter,
mein heutiger Zwischenbericht knüpft an meine letzte Information vom 28. 7. 2004 an, mit der ich Sie per E-Mail und im Diskussionsforum auf der Website von Frau Dagmar Braunschweig-Pauli, www.jodkritik.de kurz unterrichtet habe
über das in Sachen "Jodprophylaxe" bei der Staatsanwaltschaft Berlin vergeblich "angestoßene" Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Rolf Großklaus und andere, über die erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und über die ebenso ergebnislos bei der Berliner Senatsverwaltung eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde
Obwohl alle drei Einstellungs-Entscheidungen jede schlüssige Begründung vermissen ließen, wurde dennoch nach kurzer Überlegung die Sache nicht weiter verfolgt. Unser eigentliches Ziel ist nicht die Bestrafung irgendwelcher Leute, sondern die Umstellung einer verfassungswidrigen, nicht selten gesundheitliche Schädigungen auslösenden "generellen Jodprophylaxe" auf eine indikationsgesteuerte "Einzelfallprophylaxe". Es galt also, an den Urhebern und Verfechtern dieser nur kümmerlich getarnten generellen Zwangsmedikation "dranzubleiben" und sich nicht mit Strafverfolgungsbehörden herumzuschlagen, die eine Unterstützung unseres Anliegens verweigerten. - Nach dem Gerangel mit den Berliner Justizbehörden, das mit einem scharfen und sarkastischen Brief an einen gewissen Herrn Klöpperpieper von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz zu Ende ging, kam der eigentliche Motor der generellen "Jodprophylaxe" an die Reihe, nämlich das "Bundesinstitut für Risikobewertung" (BfR). Vorläufer dieses erst 2002 geschaffenen und dem Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Renate Künast) zugeordneten Instituts waren seit 1994 das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und vor 1994 das Bundesgesundheitsamt (BGA). Der Präsident des BfR, Herr Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, erhielt am 20. 11. 2004 ein achtzehn-seitiges Schreiben, in dem ihm in Sachen "Jodprophylaxe" das verfassungs- und strafrechtswidrige Vorgehen und Verhalten des von ihm geleiteten Instituts detailliert dargelegt und er um Abstellung gebeten wurde. Der einzige entscheidende Satz in seinem nur wenige Zeilen umfassenden Antwortschreiben vom 29. 11. 2004 lautet: "Entgegen Ihrer Auffassung kann das BfR in der Förderung der Nachhaltigkeit der Jodprophylaxe in Deutschland keine Verletzung des Grundrechts Artikel 2 (2) GG erkennen." Meine kurze Antwort darauf : "Wenn Sie auf meine ausführlichen rechtlichen Darlegungen zu den Verantwortlichkeiten des BfR in Sachen "Jodprophylaxe" nur zu bemerken haben, dass das BfR keine Verletzung des Grundrechts Artikel 2 (2) GG erkennen kann, und Sie zu der ebenfalls von mir vorgetragenen strafrechtlichen Seite jede Äußerung vermeiden, kann ich - will ich nicht dem BfR eine absichtliche Umgehung rechtlicher Barrieren unterstellen - nur noch davon ausgehen, dass das Erkenntnisdefizit des BfR in Bezug auf die auch für die eigenen öffentlichen Aufgaben geltenden rechtlichen Grenzen beachtlich sein dürfte." Weiter habe ich Herrn Prof. Dr. Dr. Hensel dringend empfohlen, nur noch Beratungsempfehlungen und Stellungnahmen herauszugeben, die vorher verfassungs- und strafrechtlich geprüft worden sind. Und das ist schon alles, was von dem Scharmützel mit dem BfR zu berichten ist. Denn von diesem Institut ist in Sachen "Jodprophylaxe" keinerlei Gesprächsbereitschaft zu erwarten. Institut und mit ihm die politischen Entscheidungsträger haben nun mal vor etlichen Jahren etwas rechtlich und medizinisch völlig Unqualifiziertes, für die Sponsoren aus Pharmazie und Salzproduktion allerdings auch Profitables eingefädelt und wollen jetzt wegen unabsehbarer Folgen auf keinen Fall den Verdacht aufkommen lassen, dass die generelle "Jodprophylaxe" sowohl rechtlich als auch medizinisch völlig daneben gegangen ist. Deshalb hören wir in den Verlautbarungen der "Jod-ler" im BfR, in den Ministerien, im Arbeitskreis Jodmangel, in der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), im Forum Schilddrüse und anderswo immer wieder nur Verharmlosungen, Halbwahrheiten, Falschinformationen und grundsätzliches Bestreiten jeglicher gesundheitsschädlicher Auswirkung der Massenmedikation "Jodprophylaxe". Und auch Parlamentarier plappern in der Regel blindlings nach, was "ihre höchste fachliche Stelle" - damit meinen sie das BfR - an angeblich "neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen" jeweils vorträgt. - Wer von den Mitstreitern Interesse hat, das Schreiben vom 20. 11. 2004 an das BfR zu lesen, der findet es unter http://www.ulirast.homepage.t-online.de/jodprophylaxe.htm mit einem Klick in den Vorbemerkungen auf: BfR-Brief oder HIER.
(T-Online hat inzwischen die frühere Adresse der Ulirast-Homepage geändert, die neue ist die oben angegebene. Übrigens: Als Anlage zu dem Brief an Prof. Dr. Dr. Hensel finden Sie auch das oben erwähnte Schreiben an Herr Klöpperpieper von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz.).
Nach gründlicher Vorbereitung und Absprache zwischen unserer Sprecherin, Frau Dagmar Braunschweig-Pauli, und weiteren aktiven Mitstreitern in unserer SHG starteten wir im Januar dieses Jahres eine "Rundbriefaktion 2005". Über 160 Adressaten erhielten einen zweiseitigen Brief mit zwei Anlagen, und zwar erstens mit einem Adressatenverzeichnis und zweitens mit "Anmerkungen" zu der neusten "aktualisierten" Stellungnahme des BfR vom 1.6.2004. Der Rundbrief endet mit dem provokanten Satz: "Wir wollen noch immer nicht glauben, dass bei uns staatliche Stellen mit Straftaten verknüpfte Grundrechtsverletzungen begehen dürfen, und alle schauen weg." (Rundbrief und Anlagen finden Sie HIER.) Auf die wenigen bisher vorliegenden, meistens die inzwischen Jahre alte Standard-Verlautbarung des BfR nachplappernden Antwortschreiben will ich heute noch nicht eingehen, auch nicht auf die große Enttäuschung darüber, dass sich auch diejenigen, die sich in öffentlichen Diskussionen gar nicht genug für Grund-, Freiheits- und Menschenrechte einsetzen können, sich ausgerechnet da in Schweigen hüllen, wo es um das für den Einzelnen wichtigste Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geht. Zu ihnen gehören zum Beispiel MdB's, die sonst ihre kleinen Parteien allzu gern als "Menschenrechtsparteien" darzustellen pflegen, etwa die frühere FDP-Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger oder der Rechtsanwalt Ströbele von den Grünen. Und um die sich ähnlich ambivalent verhaltenden Medien nicht ganz zu vergessen, sei stellvertretend für viele andere der frühere Staatsanwalt Prantl von der Süddeutschen Zeitung genannt, von dem in der letzten Zeit manches andere als etwas Grundrechtsverletzendes erkannt wurde, nur nicht die Mehrfachjodierung von Nahrungsmitteln. Geht es doch nach Meinung vieler Journalisten hier nur um den Schutz einer anonymen Verbraucherminderheit vor angeblichen Gesundheitsschäden aus einer offiziell als Wohltat gepriesenen staatlich organisierten Massenmedikation, derentwegen ein Streit mit Regierungsstellen und weiß bemäntelten Medizinprofessoren nicht sinnvoll erscheint. Da wendet man sich dann doch lieber Unverfänglicherem und obendrein Medienwirksamerem zu, dem genetischen Fingerabdruck zum Beispiel oder so etwas wie der Daschner-Affäre. Und außerdem sollte man als allbekannter Berichterstatter auch nicht leichtfertig das Wohlwollen des Bundeskanzlers aufs Spiel setzen, den man demnächst wieder in seinem Jet auf einer Auslandsreise nach Paris, Moskau oder sonst wohin begleiten möchte.
Eine Schlussbilanz unserer Rundbriefaktion
2005 vermögen wir aber erst dann zu ziehen, wenn wir genauer
übersehen können, wer von den Inhabern politischer Posten und
Ämter es tatsächlich fertig bringt, bei einer staatlich initiierten
anhaltenden Grundrechtsverletzung mit Straftaten im Gefolge einfach wegzuschauen. Allerdings
zeichnet sich schon jetzt ab, dass es mehr sein werden, als wir uns zurzeit
vorstellen wollen. Es ist geradezu beklemmend, wie staatliche Dienststellen
und Entscheidungsorgane mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit umzugehen
belieben, wenn dieses nur von einer Bevölkerungs-, sprich: Wählerminderheit
in Anspruch genommen werden muss, um bestimmte Gesundheitsrisiken von sich
abzuwenden. Beklemmend auch, wenn bei der offiziellen Rechtfertigung der
Lebensmitteljodierung immer wieder die mir noch aus der Zeit des Dritten Reiches
allzu bekannte Vokabel "Volksgesundheit" verwendet wird. Claudia Arnold,
die 2004 an der Hochschule Niederrhein im Fachbereich Oecotrophologie ihre Diplomarbeit
über "Ausgewählte Supplemente in Lebensmitteln, insbesondere
Jod, Fluor und Folat" vorgelegt hat, trifft genau ins Schwarze, wenn sie
mir Ende Januar dieses Jahres in einem Brief schreibt: "Dann kann man
in der Logik dieser Argumentation ja auch gleich die Anreicherung einer
großen Palette von Lebensmitteln mit Wirkstoffen gegen häufige Erkrankungen
(z.B. Antibiotika, Lipidsenker, Statine, Acetylsalicylsäure, usw.) fordern,
...". Und wenn wir uns richtig erinnern, hat man bei uns nach
den Jodzusätzen in Lebensmitteln tatsächlich mit Fluorid im Trinkwasser
zur Bekämpfung von Karies weitermachen wollen, und ist damit noch nicht
zu Ende. Wohin geraten wir eigentlich?
Nun aber erst einmal Schluss mit der Beklemmung; denn heute kann ich Ihnen sogar von einem Hoffnungsschimmer für Jodsensible berichten, der sich im Zusammenhang mit der Rundbriefaktion einfach so ergeben hat. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist in den vergangenen Jahren wiederholt von Betroffenen wegen der "Jodprophylaxe" angeschrieben worden, jedoch ohne jeden Erfolg. Das war uns bereits bei Versendung des Rundbriefes bekannt. Deshalb wurde der Petitionsausschuss gar nicht erst in die Adressatenliste aufgenommen. Andere Adressaten jedoch, unter anderem Bundestagspräsident Thierse, haben den an Sie adressierten Rundbrief an den Petitionsausschuss "zuständigkeitshalber" weitergeleitet. Die Geschäftsstelle dieses Ausschusses teilte uns daraufhin mit, dass der Petitionsausschuss wegen sachgleicher Eingaben das Anliegen bereits parlamentarisch geprüft habe und damit das Petitionsverfahren abgeschlossen sei. Eine erneute Prüfung würde gegenwärtig zu keinem anderen Ergebnis führen. Auf meine Bitte hin wurde uns die vom 8. 3. 2003 stammende Beschlussempfehlung Pet-3-14-10-2128 des Ausschusses zugesandt, deren Wortlaut wir bislang nicht kannten. Diese an den Bundestag gerichtete Beschlussempfehlung nun nahmen wir zum Anlass zu einer ausführlich begründeten dringenden Bitte an den Petitionsausschuss, sich wegen zu großer Prüfungslücken und Unrichtigkeiten in der Entscheidung 2003 erneut mit dem Thema "Jodprophylaxe" zu befassen. (Diese Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. 3. 2005 ist nachzulesen unter http://www.ulirast.homepage.t-online.de/jodprophylaxe.htm mit einem Klick in den Vorbemerkungen auf Pet-Brief. oder HIER) - Mit Schreiben vom 26. 4. 2005 wurde uns seitens der Geschäftsleitung des Petitionsausschusses Folgendes mitgeteilt: "Aufgrund Ihrer Schreiben vom 20. 3. und 5.4.2005 habe ich eine erneute Prüfung veranlasst. Über das Ergebnis werde ich Sie so bald wie möglich unterrichten. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld." Und die müssen Sie und ich wohl aufbringen, wenigstens bis zum nächsten Zwischenbericht.
Herzliche Grüße
Ihr Konrad Ullrich
Waldstraße 8
26180 Rastede
Tel. 04402 / 3194
E-Mail: ulirast@t-online.de