Pressemitteilung 24. Mai 2006

 

Kennzeichnungspflicht für Jod in Lebensmitteln

 

Berlin. Beim Deutschen Bundestag wurde eine Petition eingereicht, die insbesondere eine generelle Deklarationspflicht für den Zusatz von Jod in Nahrungsmitteln fordert. Es handelt sich dabei um eine öffentli­che Petition, die auf einer Internet-Seite des Deutschen Bundestages eingesehen und durch eine Mitzeich­nung von jedermann unterstützt werden kann.

 

Eingereicht wurde die Petition von einer Mitbürgerin, die auf Grund einer Autoimmunthyreopathie (AIT) auf jeglichen Jodzusatz in Nahrungsmitteln verzichten muss. Autoimmunthyreopathien sind chronisch entzündliche Schilddrüsenerkrankungen, die durch eine Fehlregulation der Immunabwehr verursacht werden. Morbus Basedow und Hashimoto Thyreoiditis gehören zu diesen Krankheiten. Heute sind mittlerweile 10 Mio. Bundesbürger betroffen, davon 90% Frauen.

 

Die möglichen Gefahren, die von einer Jodierung der Nahrungsmittel ausgehen, werden heute kontrovers diskutiert. Der Arbeitskreis Jodmangel, eine von der Salz- und Pharmaindustrie geförderte Gruppe, propagiert in groß angelegten Kampagnen den Konsum von noch mehr Jodsalz zur Vermeidung von Jodmangelkröpfen. Andere Schilddrüsenexperten warnen hingegen vor den Risiken einer überhöhten Jodzufuhr. Betroffen sind insbesondere erblich Vorbelastete, bei denen ein Zuviel an Jod eine AIT auslösen kann. Bei einer vorhandenen Autoimmunthyreopathie verstärkt Jod den Autoimmunprozess. Die Folgen sind massive Beschwerden wie Herzrasen, Herzstolpern, Schweißausbrüche, Gelenk- und Muskelschmerzen.

 

Der Verbraucher sollte also nach seinem individuellen Bedarf selbst entscheiden können, wie viel Jod er zu sich nimmt. Dafür ist jedoch die Deklaration der Jodzusätze in Lebensmitteln unabdingbare Voraussetzung. Verpacktes Jodsalz und Jodsalz in Fertigprodukten müssen heute bereits ausgewiesen sein, nicht jedoch jodiertes Brot beim Bäcker oder jodierte Fleischwaren vom Metzger. Vor allen über die in Deutschland flächendeckend praktizierte Jodierung des Tierfutters gelangt ein erheblicher Anteil Jod undeklariert in die Nahrungsmittel (Milch, Milchprodukte, Eier, Fleisch). Die EU hat hier bereits reagiert und Ende letzten Jahres die Grenzwerte des Jodzusatzes in Futtermitteln für Geflügel und Rinder halbiert.

 

Die Petition für eine Deklarationspflicht von Jod in Lebensmitteln kann über folgende Internet-Adresse eingesehen und mitunterzeichnet werden: http://hl-reuters.de/petition. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis zum 13. Juni 2006.

 

Leni Reuters

Kapellenstraße 15, 52441 Linnich, Tel.: 02462 3961, Email: leni@hl-reuters.de , Internet: www.hl-reuters.de

 

Zur Veröffentlichung, honorarfrei. Belegexemplar oder Hinweis erbeten.

 

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